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Begleiteter Umgang

Eltern und Kinder haben auch nach einer Trennung oder Scheidung das Recht auf Umgang miteinander. Häufig kommt es dabei zu Fällen, in denen ein Elternteil den alleinigen Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind verweigert.

In strittigen Fällen kann durch Gerichtsbeschluss oder auf Vorschlag des Jugendamtes der betreute Umgang angeordnet oder vereinbart werden.

Die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Köln engagiert sich auch auf dem Sektor des „Begleiteten Umgangs“ sowie der gerichtlich „Angeordneten Beratung“ bei gravierenden Umgangsproblemen mit vornehmlich jüngeren Kindern. Dabei handelt es sich um eine wichtige Aufgabe im Bereich der Seelsorge für Familien, wenn es auch für die Beratungsstelle wieder ein neues Betätigungsfeld bedeutet.

Um in dieser Situation Kinder zu stärken, unterstützt die Stiftung Menschen für Kinder die Arbeit der Beratungsstelle mit dem Ziel, eine Verselbständigung des Umgangs beider Elternteile mit dem Kind zu ermöglichen.