Eltern und Kinder haben auch nach einer Trennung oder Scheidung das
Recht auf Umgang miteinander. Häufig kommt es dabei zu Fällen, in denen
ein Elternteil den alleinigen Umgang des Umgangsberechtigten mit dem
Kind verweigert.
In strittigen Fällen kann durch Gerichtsbeschluss oder auf Vorschlag des
Jugendamtes der betreute Umgang angeordnet oder vereinbart werden.
Die
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Köln engagiert sich
auch auf dem Sektor des „Begleiteten Umgangs“ sowie der gerichtlich
„Angeordneten Beratung“ bei gravierenden Umgangsproblemen mit
vornehmlich jüngeren Kindern. Dabei handelt es sich um eine wichtige
Aufgabe im Bereich der Seelsorge für Familien, wenn es auch für die
Beratungsstelle wieder ein neues Betätigungsfeld bedeutet.
Um in dieser Situation Kinder zu stärken, unterstützt die Stiftung
Menschen für Kinder die Arbeit der Beratungsstelle mit dem Ziel, eine
Verselbständigung des Umgangs beider Elternteile mit dem Kind zu
ermöglichen.